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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

5678.14 Stockwerkeigentum Leben in der Gemeinschaft

Stockwerkeigentum: Leben in der Gemeinschaft

Leben als Stockwerkeigentümer heisst Leben in einer Hausgemeinschaft. Und wie in jeder Gemeinschaft müssen sich die Mitglieder an gewisse Regeln halten. Die Regeln des Zusammenlebens finden sich im Reglement und allenfalls auch in einer Hausordnung.

Oberste Instanz in der Gemeinschaft ist die Versammlung der Stockwerkeigentümer. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Die Beschlüsse, die die Versammlung fasst, sind für alle Eigentümerinnen und Eigentümer verbindlich. Sie werden in einem Protokoll festgehalten.

Gut zu wissen
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, gelten die früheren Beschlüsse der Versammlung auch für Sie. Es lohnt sich deshalb, nicht nur das Reglement, sondern auch die Protokolle einer Gemeinschaft vor dem Kauf einzusehen.


Infoblatt: Regeln für die Stockwerkeigentümerversammlung

5678.14 Achtung


Konflikte zwischen Stockwerkeigentümern

Stockwerkeigentümer sind auf ein gutnachbarliches Zusammenleben besonders angewiesen. Konflikte entstehen meist aus der Art, wie ein Eigentümer seine Wohnung oder die gemeinschaftlichen Teile benutzt – die laute Musik jeden Abend, das Velo, das das Treppenhaus versperrt. Entsteht ein Streit zwischen Ihnen und einem anderen Eigentümer, versuchen Sie als Erstes, das Problem im Gespräch bilateral zu lösen.

Achtung
Gehen Sie nicht gleich gerichtlich gegen Ihren Nachbarn vor. Ein Rechtsstreit kann das Zusammenleben auf lange Zeit schwer belasten. Auch wenn Sie gewinnen – die Retourkutsche des Unterlegenen lässt oft nicht lange auf sich warten.


Anleitung: Konflikte zwischen Stockwerkeigentümern bereinigen

5678.14 Die Wertquote


Wichtig: die Wertquote

Sind Sie Stockwerkeigentümer oder Stockwerkeigentümerin, gehört Ihnen nicht nur Ihre eigene Wohnung, sondern auch ein Anteil am Wert des ganzen Hauses. Die Höhe dieses Anteils beziffert die Wertquote. Sie wird in der Regel in Tausendsteln festgehalten – Ihnen gehören also zum Beispiel 105/1000 der Liegenschaft. Massgebend für die Höhe der Wertquote ist einerseits die Grundfläche Ihrer Wohnung, anderseits werden auch Aspekte wie Lage, Besonnung, Aussicht berücksichtigt. Die Wertquote ist von zentraler Bedeutung:

  • Die gemeinschaftlichen Kosten werden in der Regel nach Wertquoten aufgeteilt.
  • Der Anteil am Erneuerungsfonds wird von der Wertquote bestimmt.
  • Bei gewissen Geschäften ist für die Beschlussfassung in der Stockwerkeigentümerversammlung nicht nur ein Mehr nach Köpfen, sondern auch nach Wertquoten erforderlich

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