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Versicherungen für die Kinder
Was gibt es Schöneres, als kleinen Kindern zuzuschauen, wie sie die Welt erobern? Zu staunen über ihre Energie, ihre Neugier, ihre Kreativität. Doch manchmal fragen sich Eltern auch: Was ist, wenn unser Sohn ernsthaft krank wird? Welche Ausbildung wird unsere Tochter anstreben – und was wird das wohl kosten? Sie haben es in der Hand, zumindest für das finanzielle Wohl Ihrer Kinder ein Stück weit vorzusorgen.
Krankenversicherung für das Kind
Spätestens wenn Ihr Kind drei Monate alt ist, muss es rückwirkend auf den Geburtstermin krankenversichert sein. Dann werden auch Kosten, die vorher entstanden sind, übernommen. Sie können aber die Versicherung für Ihr Kind je nach Krankenkasse und Versicherungsprodukt schon vor seiner Geburt abschliessen – bei der Kasse, bei der Sie versichert sind, oder auch bei einer anderen.
Eine frühe Anmeldung ist vor allem dann wichtig, wenn Sie Zusatzversicherungen abschliessen möchten – etwa für alternative Behandlungsmethoden oder Zahnstellungskorrekturen. Denn, während die Kassen in der Grundversicherung jedes Baby aufnehmen müssen, kann eine Zusatzversicherung die Aufnahme verweigern – zum Beispiel, wenn es Anzeichen für eine spätere Krankheit oder Behinderung gibt.
Tipp |
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Eine Zahnstellungskorrektur kann rasch einmal 10 000 bis 15 000 Franken kosten. Da kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Wichtig ist, dass Sie diese früh abschliessen. Denn wenn sich bereits eine Fehlstellung abzeichnet, wird der Versicherer einen Vorbehalt anbringen oder die Leistung ausschliessen. Nach dem dritten Lebensjahr verlangen die meisten Versicherer eine zahnärztliche Untersuchung. |
Todesfall- und Invalidenversicherung für das Kind?
Schon wenn Sie Ihr Kind anmelden – und auch später in regelmässigen Abständen –, unterbreitet Ihnen die Krankenkasse ein Angebot für eine Invalidenversicherung. Wie sinnvoll ist das?
Wenn ein Kind invalid wird – ob wegen eines Unfalls oder wegen einer Krankheit –, wird zunächst die Krankenkasse die Heilungskosten übernehmen. Ist die Behandlung abgeschlossen, bezahlt allenfalls die IV Pflegeleistungen und Hilflosenentschädigungen. Doch diese Deckung ist bescheiden. Im Invaliditätsfall können hohe ungedeckte Kosten entstehen.
Haben Sie für Ihr Kind eine Risikoversicherung abgeschlossen, zahlt diese das vereinbarte Kapital aus – Geld, das helfen kann, teure Therapien, Umbauten in der Wohnung oder eine Betreuung zu finanzieren. Eine solche Risikoversicherung können Sie sowohl bei Krankenkassen als auch bei Privatversicherern abschliessen. Die Kosten dafür halten sich im Rahmen. Wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, achten Sie auf folgende Punkte:
- In den weitaus häufigsten Fällen ist eine Krankheit die Ursache einer Invalidität. Die Police sollte also unbedingt das Risiko Krankheit – oder noch besser Krankheit und Unfall – abdecken.
- Eigentlich bringt der Tod eines Kindes keine finanziellen Einbussen mit sich. Doch die meisten Versicherer bieten nur kombinierte Risikoversicherungen für Todesfall und Invalidität an. Achten Sie darauf, dass das Invaliditätskapital möglichst hoch, das Todesfallkapital möglichst tief ist.
Sparen für die Ausbildungskosten
Natürlich wollen Sie Ihrem Sohn, Ihrer Tochter mit einer guten Ausbildung den optimalen Start ins Berufsleben ermöglichen. Doch was wird das kosten? Wirklich teuer wird das Studium, wenn Ihre Tochter, Ihr Sohn auswärts wohnen muss. Auch Auslandsaufenthalte gehen ins Geld. Viele Eltern fangen daher schon ab der Geburt ihres Kindes an, für seine Ausbildung etwas auf die Seite zu legen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Sie überweisen jedes Jahr einen bestimmten Betrag auf ein Jugendsparkonto, das Ihre Tochter erhält, wenn sie volljährig wird.
- Weil Gelder für die Ausbildung langfristig angelegt werden, können Sie statt eines Kontos auch einen Fondssparplan mit einem gewissen Aktienanteil wählen. Der Vorteil dabei: höhere Renditen – der Nachteil: höheres Risiko.
- Sie schliessen eine Lebensversicherung ab und begünstigen darin Ihren Sohn. Dann erhält er zum Beispiel bei Volljährigkeit das Sparkapital. Wenn Sie eine Police mit Prämienbefreiung wählen, werden die Prämien auch eingezahlt, wenn Sie selber erwerbsunfähig werden sollten.
Gut zu wissen |
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Lautet das Konto oder der Fondssparplan auf den Namen Ihres Kindes, kann dieses ab 18 selbständig darüber verfügen. |
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