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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.
Vorsorgen für den Fall einer Invalidität
Ein Taggeld – ob von der Unfall- oder von einer Krankentaggeldversicherung – hilft Ihnen über die Runden, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, aber die Hoffnung besteht, dass Sie irgendwann Ihr früheres Einkommen wieder verdienen können. Taggelder decken in der Regel die ersten rund zwei Jahre einer längeren Erwerbsunfähigkeit ab. Woher aber kommt das Geld, wenn eine dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung bleibt, wenn man invalid wird?
Auch in dieser Situation sind Sie besser abgesichert, wenn Sie unselbständig erwerbstätig sind. Zwar sind auch Selbständigerwerbende bei der IV versichert. Aber weder eine Unfallversicherung noch der Anschluss an eine Pensionskasse ist obligatorisch. In diesem Bereich gibt es nur den Schutz, den man sich selber vorher organisiert hat (mehr dazu lesen Sie hier).
Der Schutz über die Sozialversicherungen
Ein erster Vorsorgeschutz besteht über die 1. und 2. Säule. Wird zum Beispiel ein Vater nach einem Unfall invalid, erhält er – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – eine Rente der Invalidenversicherung (IV) sowie der Unfallversicherung und allenfalls der Pensionskasse. Für die Kinder gibt es eine Kinderrente von der IV und von der Pensionskasse. Das sind die wichtigsten Eckpunkte:
- Die Rente der IV ist nach dem Grad der Invalidität abgestuft. Es gibt Viertels-, halbe, Dreiviertels- und ganze Renten. Eine volle IV-Rente beträgt gleich viel wie die AHV-Rente, 2024 also zwischen 1225 und 2450 Franken pro Monat – sofern Sie bis dahin jedes Jahr Ihre Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen Kinderrenten (40 Prozent der Hauptrente). Diese werden bis zum 18. Geburtstag eines Kindes oder bis zum Ende seiner Ausbildung ausgezahlt, längstens aber bis zum 25. Geburtstag.
- War ein Unfall die Ursache der Invalidität, zahlt auch die Unfallversicherung eine Invalidenrente. Diese ist prozentgenau auf die Schwere der Invalidität abgestimmt und beträgt bei voller Invalidität 80 Prozent des versicherten Lohns (maximal 80 Prozent von 148 200 Franken, Stand 2024). Kinderrenten kennt die Unfallversicherung nicht.
- Je nach Situation – vor allem bei einer krankheitsbedingten Invalidität – haben Sie auch von der Pensionskasse eine Rente sowie Kinderrenten zugut. Wie hoch diese sind, sehen Sie in Ihrem Vorsorgeausweis.
Kürzung wegen Überversicherung
Die IV-Rente ist die Basis der Absicherung, die Renten von Unfallversicherung und Pensionskasse stocken diesen Betrag auf. Das Total aber ist nach oben begrenzt: Zusammen dürfen die Renten von IV, Unfallversicherung und Pensionskasse 90 Prozent des Einkommens, das Ihnen wegen Ihrer Invalidität entgeht, nicht überschreiten. Deshalb erhalten Sie von der Unfallversicherung meist nur eine sogenannte Komplementärrente, von der Pensionskasse unter Umständen gar nichts.
Gerda C. hat vor ihrem Unfall 7500 Franken pro Monat verdient. Jetzt sitzt sie im Rollstuhl und ist zu 100 Prozent invalid. Von der IV erhält sie eine ganze Rente von 2087 Franken pro Monat. Auch von der Unfallversicherung hat sie eigentlich eine volle Rente zugut, nämlich 6000 Franken (80 Prozent von 7500 Franken). Doch die Versicherungen rechnen folgendermassen:
90 Prozent des versicherten Verdienstes | Fr. 6750.– |
IV-Rente | – Fr. 2087.– |
Rente der Unfallversicherung | Fr. 4663.– |
Invaliditätsleistungen von Pensionskassen kommen vor allem bei einer krankheitsbedingten Invalidität infrage, weil dann keine Unfallversicherung die IV-Rente aufstockt.
So sorgen Sie selber vor
Sehen Sie voraus, dass der Versicherungsschutz über die 1. und die 2. Säule nicht ausreicht, um Ihre Familie genügend abzusichern? Dann können Sie über die 3. Säule besser vorsorgen – mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (auch Erwerbsausfallversicherung genannt). Solche Versicherungen zahlen, wenn Sie während der Vertragslaufzeit wegen Unfall oder Krankheit invalid werden, die vereinbarten Leistungen. Meist ist das eine Rente, die längstens bis zum Pensionsalter bezahlt wird. Wird eine versicherte Person nur teilinvalid, erhält sie eine Teilrente – bei einer Invalidität von weniger als 25 Prozent gibt es bei den meisten Versicherern nichts. Statt einer Rente können Sie auch ein Invaliditätskapital versichern.
Gut zu wissen |
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Es handelt sich um reine Risikoversicherungen. Das heisst: Tritt das versicherte Risiko, die Invalidität, bis zum Vertragsablauf nicht ein, werden auch keine Leistungen fällig. |
Nicht mehr als nötig versichern
Erwerbsunfähigkeitsrenten sind eine recht kostspielige Sache. Die Prämien werden aufgrund von Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitskriterien berechnet: Eine Jahresrente von 24 000 Franken, ausgezahlt nach einer Wartefrist von 24 Monaten, kostet rasch einmal 1000 Franken pro Jahr. Achten Sie beim Abschluss auf folgende Punkte:
- Je höher die Rente, desto teurer: Rechnen Sie genau und versichern Sie nur den Betrag, den Sie im Fall einer Invalidität wirklich benötigen, um alle Rechnungen zu bezahlen.
- Eine Police «nur Krankheit» ist günstiger. Wenn Sie über den Arbeitgeber unfallversichert sind, genügt dies in der Regel.
- Je länger die Wartefrist, desto tiefer die Prämie. Gibt es in Ihrem Betrieb eine Krankentaggeldversicherung, sind Sie für die ersten zwei Jahre abgesichert und können eine Wartefrist von 24 Monaten vereinbaren. Dasselbe gilt, wenn Sie eine private Taggeldversicherung abgeschlossen haben.
- Vergleichen Sie mehrere Offerten und prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Achten Sie insbesondere auf Vorbehalte, mit denen die Versicherer für gewisse Situationen die Leistung ausschliessen.
- Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann man auch im Rahmen der Säule 3a abschliessen und die Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das ist dann interessant, wenn Sie den Maximalbetrag nicht sowieso ausschöpfen.
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